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   OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06   

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https://dejure.org/2012,53129
OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06 (https://dejure.org/2012,53129)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.11.2012 - 4 KO 1057/06 (https://dejure.org/2012,53129)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 (https://dejure.org/2012,53129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Benutzungsgebührenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von gezahlten Gebühren für die Versorgung eines Grundstücks mit Frischwasser; Ermittlung der Höhe des einem fehlerhaften Zweckverband wegen erbrachter Wasserversorgungsleistungen zustehenden Erstattungsanspruchs nach Maßgabe des § 173 S. 1 VwGO durch ...

  • Justiz Thüringen

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten Wasserversorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Er wird aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gefolgert, der den Ausgleich einer mit dem Recht nicht (mehr) übereinstimmenden Vermögenslage fordert (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - zit. nach juris Rn. 63 m. w. N., veröffentlicht in: ThürVGRspr 2004, 129-139; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Auflage 2007, § 55 Rn. 25 ff.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - (zit. nach juris Rn. 39 und Rn. 47) zur Rechtsnatur nicht wirksam gegründeter sog. "fehlerhafter Zweckverbände" grundlegend Folgendes ausgeführt:.

    Ein solcher fehlerhafter Zweckverband ist nur in dem Umfang teilrechtsfähig, in dem dies für die Rückabwicklung noch nicht bestandskräftig abgeschlossener, rechtswidrig begründeter öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse notwendig ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - a. a. O.).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Dazu gehören insbesondere die hydrologischen Gegebenheiten, die Beschaffenheit des Leitungsnetzes und die Nachfragestruktur (vgl. dazu auch Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 23. Oktober 2012 auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Kemmerich, LT-Drs. 5/5150, S. 2 und BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - Wasserpreise Wetzlar - BGHZ 184, 168 ff. zur Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenstrukturen u. a. aufgrund topographischer und geologischer Verhältnisse und der Versorgungsdichte im Rahmen der kartellrechtlichen Preisprüfung).

    Es kommt auch weder ein Preisvergleich mit einzelnen anderen Wasserversorgungsunternehmen, wie dies Grundlage der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle nach § 131 Abs. 6 GWB ist (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - a. a. O.; Wolfers/Wollenschläger, DVBl. 2012, 273-276; Brüning, ZfW 2012, 1-12; Reinhardt, LKV 2010, 145-152), noch die nachträgliche Kalkulation eines fiktiven privatrechtlichen Entgeltes in Betracht.

  • OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02

    Benutzungsgebührenrecht; Abschreibung von Altanlagen in der Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Sogar dann, wenn dies trotz der Übernahme der Verbindlichkeiten eine unentgeltliche Übernahme des Anlagevermögens beinhalten würde, hinderte das die Berücksichtigung dieses Anlagevermögens nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323).

    Auch unentgeltlich erworbenes Anlagevermögen unterliegt einem Werteverzehr und muss nach Ablauf der Nutzungsdauer wiederbeschafft werden (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323-324).

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).

    Soweit es bei Bemessung der Höhe des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches des Beklagten in entsprechender Anwendung des § 818 Abs. 2 BGB auf den Vermögenszuwachs beim Kläger und nicht auf die Vermögenseinbuße beim Beklagten ankommt, zwingt auch dieser Gesichtspunkt nicht dazu, den objektiven Wert des gelieferten Wassers aus der Sicht des Verbrauchers nach dem Durchschnittspreis zu bestimmen (so aber Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Anzuwenden sind dabei die Verjährungsvorschriften des BGB, weil spezialgesetzliche Regelungen fehlen (vgl. hierzu Hüttenbrink/Windmöller, SächsVBl. 2001, 138; Ossenbühl, NVwZ 1991, 521).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Gegenteiliges ergibt sich insbesondere auch nicht aus dem von dem Kläger in Bezug genommenen Senatsurteil vom 21. Juni 2006 (Az.: 4 N 574/98).
  • OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).
  • OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    Von ihm erlassene Satzungen sind nichtig (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14. Oktober 2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432).
  • OLG Jena, 08.09.1994 - 1 U 407/93

    Genehmigungsplanung; Genehmigungsplan; Genehmigungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    "Unter einem "fehlerhaften Zweckverband" versteht der Senat einen mangels konstitutiver Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach der Thüringer Rechtslage nicht wirksam entstandenen Zweckverband, der jedoch regelmäßig faktisch im Rechtsverkehr (zivilrechtlich wie öffentlich-rechtlich) als öffentlich-rechtliche Körperschaft und als Hoheitsträger aufgetreten ist und angesehen wurde (teilweise auch bezeichnet als "faktischer Verband", so etwa ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - OLG-NL 1995, 105 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.10.1955 - 27 III 54 - BayVBl. 1956, 279; Pencereci-Bluhm, LKV 1998, 172 (173 ff.); vgl. hierzu auch Saugier, a. a. O., S. 99).
  • VG Leipzig, 12.02.2003 - 6 K 25/01
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).
  • VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09

    Gebührenerhebung für öffentliche Abwasserentsorgung bei fehlendem Satzungsrecht

  • VG Meiningen, 24.02.2011 - 8 K 270/09
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 74/17

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die

    Erst dann, wenn die Höhe der in einer Gebührenkalkulation in Ansatz gebrachten Abschreibungen substantiiert in Zweifel gezogen würde, bestünde überhaupt Veranlassung, den Anlagennachweis bzw. möglicherweise auch Einzelinventarlisten überhaupt in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 - juris Rn. 42, aber bezogen auf einen fehlerhaften Zweckverband).

    Dies kann es rechtfertigen, in Gebieten mit einer ungünstigen Gebietsstruktur höhere Gebühren oder Preise zu verlangen, als dies in einem Einrichtungsgebiet mit einer günstigen Gebietsstruktur der Fall ist (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 - juris Rn. 33).

  • OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14

    Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Bei der Aufhebung von Gebührenbescheiden besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass der "fehlerhafte Zweckverband" mit einem Anspruch auf Erstattung des Wertes erbrachter Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsleistungen aufrechnen kann (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 - ThürVGRSpr. 2014, S. 17 - 23).

    Die an die von dem "fehlerhaften Zweckverband" betriebene Einrichtung angeschlossenen Einwohner haben ungeachtet dessen, ob sie die vom "fehlerhaften Zweckverband" erlassenen Bescheide bestandskräftig werden ließen oder angefochten haben, als Wert der durch den "fehlerhaften Zweckverband" erbrachten Leistung maximal die aufgrund der Gebührenkalkulation vermeintlich festgesetzte Gebühr zu erstatten (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11

    Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch

    Der Wert der erbrachten Leistung ergibt sich aus dem auf Grundlage der Gebührenkalkulation errechneten Aufwandes (vgl. ThürOVG, Urteil vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

    Ge Thüringer OVG - 16.11.2012 - AZ: OVG 4 KO 1057/06.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung fordert vielmehr den Ausgleich einer mit dem Recht nicht übereinstimmenden Vermögenslage (BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 67/84 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Urteil vom 6. Mai 1993 - 6 UE 1872/90 -, juris Rn. 22; OVG Weimar, Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 -, juris Rn. 63 m. w. N., und vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, juris Rn. 19; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 29 Rn. 27).
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

    Letztendlich wurden die Zuständigkeit zur Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in Thüringen erst ab 1. Januar 1993 (wieder) zusammengeführt, in dem das zur Aufgabe der Abwasserbeseitigung benötigte Vermögen im Wege der Entflechtung auf die Gemeinden bzw. die zuvor gegründeten Zweckverbände übertragen wurde (zum Problemkreis der sog. "fehlerhaften Zweckverbände" vgl. Senatsurteile vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 -, vom 25. Februar 2002 - 4 KO 703/01 -, vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, vom 20. November 2014 - 4 KO 626/14 - und vom 12. März 2015 - 4 KO 758/14 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen

    Da der Beklagte deshalb wohl keine rechtliche Möglichkeit (mehr) hat, für Eigentümer von tatsächlich angeschlossenen bzw. entwässernden Grundstücken, die nicht bestandskräftig zur Zahlung von Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren herangezogen worden sind, nachträglich Benutzungsgebühren festzusetzen, dürfte ihm die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche offenstehen (vgl. dazu OVG Thüringen, Urt. v. 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, zit. nach JURIS).
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